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Ein Jahr später: Warum viele Spitex-Organisationen die neue Verordnung zur direkten Abrechnung immer noch nicht umsetzen

  • Autorenbild: carolesteiger
    carolesteiger
  • 26. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Spitex-Organisationen in der Schweiz Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination (KLV-A) sowie der Grundpflege (KLV-C) ohne ärztliche Verordnung erbringen und direkt zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen. Eine zentrale Lockerung im Rahmen der 1. Etappe der Pflegeinitiative „Für eine starke Pflege“. Diese Neuerung war darauf ausgelegt, bürokratische Hürden abzubauen, Prozesse zu beschleunigen und die pflegerische Eigenverantwortung zu stärken.




Umsetzung

Die Gesetzesänderung ist schon über einem Jahr in Kraft und trotzdem können wir in der Praxis beobachten, dass es kaum umgesetzt wird. Folgende Gründe haben wir eruiert:


  • Unsicherheit: Pflegefachpersonen und Organisationen möchten nichts falsch machen. Unklar ist oft, wie mit MiGeL-Artikeln (Mittel und Gegenstände) umzugehen ist und ob diese ohne ärztliche Verordnung weiterhin vergütet werden.

  • Unwissenheit: Nicht alle Pflegefachpersonen sind sich bewusst, dass sie A- und C-Leistungen seit Juli 2024 auch ohne ärztliche Verordnung erbringen und abrechnen dürfen.

  • Strukturen: Interne Strukturen und Prozesse wurden nicht überarbeitet und angepasst aus Zeitmangel, oder der oben genannten Unsicherheit.


Weiter fällt auf dass Bedarfsmeldungen nur aus KLV-A und C Leistungen bestehend zur Kenntnisnahme an Hausärztinnen und Hausärzte gesendet werden. Viele Ärztinnen und Ärzte unterschreiben diese Formulare trotzdem und schicken sie zurück.



Rückblick zum Blogbeitrag Juni 2024

Im Blogbeitrag im Juni 2024 wird die Angst der Mengenausweitung beschrieben. Zu den im Jahr 2024 erbrachten Spitexleistungen sind noch keine Zahlen veröffentlicht. In der Praxis ist jedoch keine Tendenz ersichtlich, dass mehr Leistungen quantifiziert werden, nur weil keine Hausärztin/ kein Hausarzt mehr benötigt wird zur Unterschrift. Laut einer Untersuchung in einer öffentlich-rechtlichen Spitexorganisation betrifft es ungefähr 20% der Kund:innen, welche rein A- und C- Leistungen benötigen.


Leider ist jedoch auch die im Blogbeitrag beschriebene Hoffnung nach einer Reduktion des bürokratischen Aufwandes kaum ersichtlich. Dies aus dem einfache Grund, dass die Änderung in der Praxis kaum umgesetzt wird. Sie schafft einen zusätzlichen Prozess, bei denen die Fallführenden Pflegefachpersonen je nach Pflegeleistungen unterschiedlich vorgehen müssen. Weiter unterzeichnen Hausärztinnen und Hausärzte die Verordnungen zur Kenntnisnahme trotzdem.



Zukunftsausblick

Weiterhin sind wir überzeugt, dass der Abbau der Bürokratie in diesem Fall ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es wird noch Zeit benötigen, bis die Änderungen ganz in der Praxis angekommen ist und Organisationen und Pflegefachpersonen ausreichend Sicherheit haben. Bestehende Strukturen und Prozessabläufe in den Organisationen müssen weiter hinterfragt und angepasst werden.

Politisch haben sich weitere Fragen aufgetan und es werden noch weitere dazukommen. Spezifisch denken wir an das Thema der Verordnung der MiGel-Artikel und die Informationspflicht an die Hausärztinnen und Hausärzte. Hinsichtlich Einführung von EFAS sollte zudem die monetäre Unterteilung der Pflege in A- B- und C- Leistungen überdenkt werden.



Porträt Carole Steiger
Porträt Carole Steiger











Carole Steiger

Pflegeexpertin MScN

Better Nursing GmbH


Porträt Jennifer Kummli
Porträt Jennifer Kummli











Jennifer Kummli

Gründerin Better Nursing GmbH und Pflegeexpertin MScN




Ihr benötigt Unterstützung bei der Anpassung der internen Strukturen/ Prozesse hinsichtlich der Abrechnung? Gerne unterstützen wir euch hierbei


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Literatur

Spitex Schweiz (2024). Information zur Umsetzung der Pflegeinitiative 1. Etappe.





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